Mitteilung an die Anteilinhaber des Fonds LiLux Umbrella Fund (“Fonds”)
Subfund | ISIN | WKN |
---|---|---|
Klasse P |
LU0083353978 |
973 677 |
Klasse A | LU1742280602 | A2JAT3 |
Klasse B | LU1742281329 | A2JAT4 |
a) Der Teilfonds kann zukünftig nach Artikel 41 (II) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 sonstige flüssige Vermögenswerte (Sichteinlagen bei Banken) bis zu 20 % des Teilfondsvermögens halten. Darüber hinaus kann der Fonds für finanzielle Zwecke oder bei ungünstigen Marktbedingungen auch in Geldmarktinstrumente wie z.B. länger laufende Festgelder bzw. Termingelder oder Geldmarktfonds im Allgemeinen investieren. Diese sind inklusive der Sichteinlagen auf maximal 49 % begrenzt.
b) Die Verwaltungsgesellschaft nutzt für den Teilfonds keine gemäß Artikel 4 „Allgemeine Richtlinien für die Anlagepolitik“ Punkt 5. „Einsatz von Techniken und Instrumenten“ des Verwaltungsreglements Techniken und Instrumente, so genannte „Wertpapierfinanzierungsgeschäfte“ im Sinne der Verordnung (EU) 2015/2365 vom 25. November 2015 („EU Verordnung 2015/2365“).
Anteilinhaber, welche mit diesen genannten Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, ihre Anteile bis zum 31. Juli 2023 ohne Rückgabekosten zurückzugeben.
Alle Änderungen, auch weitere regulatorische und interne Änderungen, werden aus dem Verkaufsprospekt mit Datum 1. August 2023 ersichtlich sein, welcher am Sitz der Verwaltungsgesellschaft kostenlos eingesehen werden kann.
Luxemburg, am 28. Juni 2023
VP Fund Solutions (Luxembourg) S.A.
2, rue Edward Steichen
L-2540 Luxemburg
R.C.S. B 42828
(die „Verwaltungsgesellschaft“)