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VP Bank Paladin Fund (News available in German language only)

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Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat den angepassten Treuhandvertrag des VP Bank Paladin Fund genehmigt. Die Fondsdokumente wurden in folgenden Punkten geändert.
  • Anpassung des Teilfondsnamens von „VP Bank Paladin Fund" in „VP Bank Paladin Portfolio" aufgrund der aktualisierten Ausführungen der FMA in Bezug auf die Anforderungen an den Namen eines OGAW bzw. Teilfonds gemäss den "FAQ Umsetzung UCITSG (Stand 22.06.2017)"
  • Entgegen den aktuellen Gegebenheiten wurde im Anhang I zum Prospekt inkl. konstituierende Dokumente, welcher per 01.03.2017 publiziert wurde, unter Ziffer 1.6.1 für die Anteilsklasse B (LI0198795747) eine Zeichnungsfrist sowie ein Liberierungsdatum angegeben. Die Anteilsklasse wurde jedoch noch nicht liberiert. Die Angaben wurden deshalb entsprechend gelöscht.

Die aktuelle Fassung der Fondsdokumente sowie die letzten Geschäfts- und Halbjahresberichte, sofern deren Publikation bereits erfolgte, können bei der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle kostenlos bezogen sowie auf der Website der Verwaltungsgesellschaft (www.vpfundsolutions.li) oder des Liechtensteinischen Anlagefondsverbandes (www.lafv.li) abgerufen werden. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu diesem Fonds. Die neuen Fassungen der Fondsdokumente können bei der Verwaltungsgesellschaft kostenlos bezogen werden.

Anteilsinhaber, die mit den genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile zurückgeben.

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