Spotanalyse

Ein Jein ist Boris Johnson nicht genug

Lesedauer: 2 Min
Für Boris Johnson hat es im britischen Parlament ein Jein gegeben. Die Abgeordneten stimmten im Grundsatz für das Austrittsabkommen, lehnten aber den ambitionierten Zeitplan des Premierministers ab.

Um einen Austritt in gut einer Woche am 31. Oktober zu gewährleisten, hätten in den kommenden Tagen sämtliche noch notwendigen Abstimmungen über die Bühne gehen müssen. Dem Unterhaus ging das zu schnell. Der Einspruch der Parlamentarier ist nicht unbegründet, benötigt doch solch ein epochales Gesetz eine sorgfältige Prüfung. Johnson möchte nun den weiteren Gesetzgebungsprozess pausieren.

Es wird jetzt wohl zu einer Verlängerung der Austrittsfrist kommen. Die EU hat bereits signalisiert, eine Verlängerung auf den Weg zu bringen. Die Frage ist, welche Manöver Johnson für die kommenden Tage bereithält. Von Neuwahlen war in der Parlamentsdebatte am Abend zumindest noch nicht die Rede.

Allerdings sollte die Hoffnung auf eine Fortsetzung des Gesetzgebungsverfahrens noch nicht aufgegeben werden. Die jüngsten Abstimmungen waren für Johnson nämlich auch ein beachtlicher Erfolg, schliesslich kam der Premierminister mit seinem Austrittsabkommen grundsätzlich durch das Parlament. Verglichen mit den zahlreichen Versuchen seiner Amtsvorgängerin kam er mit Siebenmeilenstiefeln voran.

Die vielen Abstimmungen im britischen Unterhaus böten fast komödiantischen Unterhaltungswert, wäre die Sache auf der anderen Seite nicht mit so erheblichen Konsequenzen für den ganzen Kontinent verbunden. Auch an den Finanzmärkten hält man sich mit Lachen zurück. Fortgesetzte Unsicherheiten belasten die Marktstimmung. Die kräftige Aufholjagd des britischen Pfunds seit Mitte Oktober ist vorerst beendet. Mehr noch: Hält das Gerangel zwischen Unterhaus und Regierung an, werden sich die Kursverluste des Pfunds der vergangen Tage weiter ausweiten.

 

---

Dr. Thomas Gitzel
Chief Economist, VP Bank Group     

#Spotanalyse

Ersten Kommentar schreiben

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.