Revisionsstelle

Prüfung mit Verantwortung

Aus Gründen der Corporate Governance und mit Blick auf die Einführung der Rotationspflicht wurde auf Antrag des Verwaltungsrates an der Generalversammlung vom 26. April 2019 PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, als Konzernprüfer und Revisionsstelle gewählt, erstmals für das Geschäftsjahr 2020. An der Generalversammlung vom 25. April 2025 wurde PricewaterhouseCoopers AG als Konzernprüfer und Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2025 wiedergewählt.
Revisionshonorar

Die Kosten für die Rechnungs-, Aufsichts- und spezial­gesetzlichen Prüfungen der Gesellschaften der VP Bank Gruppe betragen für das Geschäftsjahr 2025 CHF 2'005'709 (2024: CHF 2'225'151).

Zusätzliche Honorare

Im Geschäftsjahr 2025 wurden durch PricewaterhouseCoopers für zusätzlich erbrachte Dienstleistungen CHF 519'769 (2024: CHF 279'846) in Rechnung gestellt.

­Bei der Vergabe von zusätzlichen Aufgaben an die Revisions­stelle achtet die Bank darauf, dass diese Dienst­leistungen mit den Tätigkeiten der externen Revisionsstelle vereinbar sind und zu keinen Interessenkonflikten führen.

Aufsichts- und Kontrollinstrumente gegenüber der Revision

Das Audit Committee überprüft sowohl die mehrjährige Revisionsplanung als auch die geplanten jährlichen Revisionseinsätze und bespricht diese in einem besonderen Traktandum mit der Mandatsleitung der externen Revisionsstelle und dem Head Group Internal Audit. Das Audit Committee legt besonderen Wert auf einen risikoorientierten Ansatz in der Planung und der Durchführung sowie auf eine sinnvolle Koordination der Prüfungstätigkeiten von externer und interner Revision.

Sämtliche Berichte der externen Revisionsstelle werden jeweils im Rahmen der Sitzungen des Audit Committee behandelt. Die externe Revisionsstelle nahm im Jahr 2025 an allen Sitzungen des Audit Committee teil, an denen Traktanden im Zusammen­hang mit der externen Revision behandelt wurden. Ausserdem war die Mandatsleitung zur Präsentation und Behandlung des bankengesetzlichen Berichts an der Sitzung des Verwaltungsrates anwesend.

Das Audit Committee bewertet und beurteilt jährlich die Wirksamkeit und die Unabhängigkeit der externen Revision. Dabei stützt es sich auf die von der externen Revisionsstelle erstellten Dokumente wie den bankengesetzlichen Bericht und die Management Letters sowie auf mündliche und schriftliche Stellungnahmen zu Einzelaspekten und Sachfragen im Zusammen­hang mit der Rechnungslegung und der Revision. Des Weiteren erfolgt jährlich eine systematische Beurteilung anhand von Checklisten und Honorarvergleichen innerhalb der Branche. Aufgrund dieser Evaluation erfolgt ein Antrag an den Verwaltungsrat zuhanden der Generalversammlung zur Wahl der externen Revisionsstelle und des Konzernprüfers.

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