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Mitteilung an die Aktionäre der Teilfonds FGTC – Stiftungsfonds und FGTC – Global Bonds

Lesedauer: 2 Min
Mitteilung zur Auflösung und Liquidierung der Teilfonds FGTC – Stiftungsfonds und FGTC – Global Bonds.

TeilfondsISINWKN
FGTC – StiftungsfondsLU0785378091A1JYT8
FGTC – Global Bonds - Anteilsklasse ALU1980857400 A2PG07
FGTC – Global Bonds - Anteilsklasse XLU1980857749 A2PG08

Sehr geehrte Anlegerinnen und Anleger, 

die Verwaltungsgesellschaft informiert hiermit die Anteilinhaber der Teilfonds über die nachfolgenden Änderungen für die Teilfonds die ab dem 04.06.2026 in Kraft treten: 

Die beiden Teilfonds FGTC – Stiftungsfonds und FGTC – Global Bonds werden gemäß Artikel 12 Absatz 3 des Verwaltungsreglements sowie Abschnitt 1 „Der Fonds“ des Verkaufsprospekts aus wirtschaftlichen Gründen, insbesondere aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit und des geringen Volumens der Teilfonds, jeweils mit Wirkung zum 04.06.2026 aufgelöst und liquidiert.

Die Vermögenswerte der Teilfonds werden im Rahmen der Liquidation veräußert und die hieraus erzielten Erlöse nach Abzug sämtlicher Kosten, Rückstellungen und Verbindlichkeiten an die Anteilinhaber der jeweiligen Teilfonds ausgezahlt.

Die Anteilinhaber der Teilfonds erhalten im Rahmen der Liquidation nach Verwertung aller Vermögenswerte der Teilfonds den Liquidationserlös abzüglich aller Liquidationskosten und sonstigen Kosten („Netto-Liquidationserlös“) der jeweils von ihnen gehaltenen Anteile. Der Netto-Liquidationserlös wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen Veräußerungspreise der Anlagen, der Veräußerungskosten sowie der sonstigen Kosten und Verbindlichkeiten des jeweiligen Teilfonds ermittelt.

Die Verwahrstelle wird den Netto-Liquidationserlös auf Anweisung der Verwaltungsgesellschaft gemäß Artikel 12 des Verwaltungsreglements sowie dem Verkaufsprospekt im Verhältnis der jeweiligen Beteiligung (pro rata) an die Anteilinhaber des jeweiligen Teilfonds auszahlen. Die Erlöse, die nicht ausgezahlt werden, da die Anteilinhaber nicht erreicht werden können, werden der Hinterlegungskasse Caisse de Consignation anvertraut.

Ab dem 04.06.2026 sind ebenfalls keine Zeichnungen oder Ausgaben von Anteilen der Teilfonds mehr möglich. Während des Liquidationszeitraums sind keine Rücknahmeanträge der Anteilinhaber der Teilfonds möglich, um die Gleichbehandlung aller Anteilinhaber des jeweiligen Teilfonds sicherzustellen.

Sämtliche Anteile der Teilfonds werden gemäß dem Verwaltungsreglement sowie dem Verkaufsprospekt mit Wirkung spätestens zum 11.06.2026 zwangsweise zurückgenommen. 

Für jeden Teilfonds wird jeweils eine Liquidationsrückstellung in Höhe von EUR 15.081,- gebildet, um die voraussichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Liquidation des jeweiligen Teilfonds zu decken, z.B. die Kosten für die Verwaltungsgesellschaft, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer.

Die Teilfonds werden nach Durchführung der zwangsweisen Rücknahme, Verwertung der Vermögenswerte und Auszahlung der Netto-Liquidationserlöse liquidiert und geschlossen.

Alle Änderungen werden aus dem Verkaufsprospekt (inklusive Verwaltungsreglement) des Fonds mit Datum 04.06.2026 ersichtlich sein, der am Sitz der Verwaltungsgesellschaft kostenlos eingesehen werden kann.

Luxemburg, 04.06.2026

Die Verwaltungsgesellschaft

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