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Die Zukunft von Private Equity: Warum Co-Investments immer beliebter werden

Wolfdieter Schnee, Head of Fund Client & Investment Services
Lesedauer: 4 Min
Private Equity (PE) als Anlageklasse hat in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Investoren bzw. Limited Partners (LPs) suchen nach neuen Modellen, um in Private Equity Anlagen zu investieren. Daher erfreuen sich Minderheitsbeteiligungen, die parallel zu einem Private Equity Fonds direkt in ein operierendes Unternehmen getätigt werden, sogenannte Co-Investments, zunehmender Beliebtheit.

Warum Co-Investments?

Starke Gründe für Co-Investments sind die potenziell überlegenen Rendite/Risiko Profile, welche die Investoren durch Co-Investments erreichen können. Dies liegt nicht nur an den normalerweise geringeren Verwaltungsgebühren für Co-Investments für Investitionen in den Vorzeige-Fonds, sondern auch an der Möglichkeit, die Investition den Wünschen des Investors anzupassen. Zusätzlich haben Investoren direkten Zugang zum Abschluss und können Wissen und Expertise für ihre zukünftigen, eigenen direkten Investitionen aufbauen. Bezeichnenderweise resultieren Co-Investments in der Regel in stärkeren Beziehungen zum Vorteil der Verwalter und der Investoren.

Andererseits ermöglicht ein Co-Investment dem Verwalter bzw. General Partner (GP) einen effizienteren Umgang mit dem zugrundeliegenden Zielinvestment, da Risiken zwischen dem Vorzeige-Fonds und dem Co-Investor gesplittet werden können. Zusätzlich ist der GP in der Lage, Beteiligungen zu finanzieren (inkl. beherrschender Positionen), die ohne den Beitrag der Co-Investoren aufgrund von fehlendem Kapital, gewissen Anlagerestriktionen auf Stufe des Vorzeige-Fonds (z.B. Anforderungen an die Diversifikation) oder möglichen Rücknahmen von Investoren auf Stufe des Vorzeige-Fonds ausserhalb seiner Möglichkeiten liegen würden. Das Konzept von Co-Investments ist daher breit diversifiziert und deckt viele unterschiedliche Situationen ab.

Merkmale von Co-Investments

Unabhängig der Strukturierung der Co-Investments (entweder als Alternativer Investment Fonds (AIF) oder als einfache Gesellschaft) besitzen diese bestimmte, gemeinsame Merkmale. Allgemein können Co-Investments als Investitionsmöglichkeiten eingestuft werden, welche den Investoren (sowohl den LPs des Vorzeige-Fonds als auch anderweitige) nach freiem Ermessen des GPs angeboten werden. Darüber hinaus erhalten Co-Investmentvehikel parallel zu dem Vorzeige-Fonds Zugang zu ausgewählten Beteiligungsunternehmen. Allerdings werden in den Fondsunterlagen in den meisten Fällen nur beschränkt Informationen über die Co-Investments zur Verfügung gestellt. Ein Co-Investmentvehikel muss von einer parallelen Fondsstruktur unterschieden werden, die für Investoren mit derselben Anlagestrategie, jedoch anderen steuerlichen, rechtlichen oder regulatorischen Anforderungen gedacht ist.

Strukturierung von Co-Investments

Co-Investments können als AIFs oder einfache Gesellschaften ausgestaltet werden. Abgesehen von der allgemeinen AIFMD Prüfung (z.B. die Bestimmung eines AIFM und einer Verwahrstelle) für die Beurteilung, ob eine Struktur ein AIF oder eine einfache Gesellschaft darstellt, müssen diverse Aspekte in Bezug auf die Anlagestrategie sowie die Kapitalaufnahme betrachtet werden. Abhängig von den Eigenschaften des jeweiligen Einzelfalles könnten diese den Ausschluss des Co-Investmentvehikels als AIF zur Folge haben.

Co-Investitionen können durch direkte Veranlagungen erfolgen, wobei möglicherweise eine Abstimmungsvereinbarung oder ein Gesellschaftervertrag über die Ausübung der Stimmrechte im Einklang mit der Fondsstrategie erforderlich ist. Abgesehen davon können Co-Investments auch durch eigenständige Einheiten in den nachfolgend aufgezählten Formen erfolgen:

  • Vermögensverwaltungsmandate
  • Private Kreditvereinbarungen
  • Gesellschaften/Einheiten/einem Co-Investor zugeordneter Fonds
  • Gesellschaft für gemeinsame Anlagen mehrerer Co-Investoren (Gesellschaft für gemeinsame Anlagen zur Co-Investition mit dem Vorzeige-Fonds)

Interessenskonflikte

In jedem Fall müssen Co-Investitionen so strukturiert sein, dass die Interessen des Fonds gegenüber den Interessen der Co-Investoren geschützt sind. Normalerweise sind diese Interessen deckungsgleich. Jedoch ist dies nicht zwingenderweise zu Beginn eines jeden Projekts der Fall. Deshalb unterscheiden sich die Struktur und die entsprechenden Auswirkungen im Aufbau der Co-Investition in Abhängigkeit von den Zielen (der Co-Investoren) und jene der weiteren Beteiligten (passive Fondsinvestoren, Drittinvestoren oder strategische Co-Investoren).

Grundsätzlich können die drei unterschiedlichen Konstellationen von Co-Investoren folgendermassen unterschieden werden:

  1. Alle Co-Investoren sind auch LPs des Fonds
  2. Bestimmte Investoren sind nicht LPs des Fonds
  3. Die Co-Investoren sind keine LPs des Fonds

Die Strukturierung der Vorgaben variiert in Abhängigkeit der Funktion der Co-Investoren (aktive oder passive Investoren, strategische Partner oder nicht).

Fazit

Co-Investitionen bringen gewisse Herausforderungen mit sich, die es zu bewältigen gilt. Zunächst müssen zahlreiche operative Fragen wie z.B. die Zuordnung der Kosten und Gebühren, die Bewertung der Co-Investments und die Überprüfung der Identitäten der Co-Investoren behandelt werden. Abgesehen davon müssen Interessenskonflikte geklärt und die Gleichbehandlung der Investoren beider Strukturen sichergestellt werden. Zusätzlich müssen die Offenlegungspflichten auf eine ausgeglichene und effiziente Art sichergestellt werden.

In jedem Fall hat sich gezeigt, dass ein AIF als die am besten geeignete Struktur zur Befriedigung der Bedürfnisse von Investoren und Managern bei Co-Investitionen ist. VP Fund Solutions hat die Fähigkeiten, ihren Kundinnen und Kunden innerhalb bekannter und breit akzeptierter Jurisdiktionen eine flexible Werkbank zur Verfügung zu stellen, um die Substanz und Stabilität von Co-Investmentstrukturen weiter zu stärken.

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