Neues EU-Geldwäschepaket fordert Finanzintermediäre
Die EU schafft mit dem sogenannten «Single Rulebook» erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Die bisherigen Vorgaben basierten auf Richtlinien, die von den einzelnen Staaten unterschiedlich umgesetzt wurden. Dies führte zu nationalen Abweichungen, Rechtsunsicherheit und teilweise auch zu unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen.
Mit den neuen, direkt anwendbaren Vorschriften gelten ab dem 10. Juli 2027 in der gesamten EU und im EWR weitgehend einheitliche Standards. Ziel ist es, Interpretationsspielräume zu reduzieren, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die Bekämpfung von Geldwäsche grenzüberschreitend wirksamer zu gestalten.
Für Banken, Treuhänder und Vermögensverwalter bedeutet dies jedoch einen erheblichen Anpassungsbedarf. Insbesondere internationale Finanzgruppen müssen ihre Risikobewertungen, internen Kontrollen und Schulungen künftig gruppenweit nach einheitlichen Vorgaben ausrichten. Prozesse, die bisher lokal geregelt werden konnten, werden stärker harmonisiert und zentral gesteuert.
Finanzintermediäre werden künftig mehr Informationen erfassen und dokumentieren müssen. Neben zusätzlichen Personendaten rücken die tatsächlichen Eigentums- und Kontrollverhältnisse von Unternehmen stärker in den Fokus. Gerade bei komplexen Beteiligungsstrukturen erhöht sich der Analyse- und Dokumentationsaufwand deutlich.
Die eigentliche Herausforderung besteht jedoch darin, die neuen regulatorischen Anforderungen effizient umzusetzen, ohne die Kundenerfahrung zu beeinträchtigen. Erfolgreich werden jene Institute sein, die regulatorische Pflichten, digitale Prozesse und eine kundenfreundliche Kommunikation miteinander verbinden.
Das europäische «Single Rulebook» ist weit mehr als eine juristische Anpassung. Es steht für einen weiteren Schritt zu einem transparenten, widerstandsfähigen und harmonisierten Finanzplatz. Auch wenn der Stichtag im Juli 2027 noch in einiger Entfernung liegt, hat die Vorbereitung auf die neuen Anforderungen für viele Marktteilnehmer als Verpflichtete längst begonnen.
Von besonderer Bedeutung bei der Umsetzung des EU-Geldwäschepakets ist die Ermittlung von Risiken, die sich auf die Geschäftstätigkeit der Verpflichteten auswirken. Dabei wird die zentrale Aufsichtsbehörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority) Leitlinien herausgeben, welche die Mindestanforderungen für eine unternehmensweite Risikobewertung beinhalten. Gemäss Inhalt der AML-Verordnung lässt diese mindestens verlauten, dass bei der Anwendung der Anforderungen der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gewahrt bleiben soll. Wie dies in der Umsetzung sichergestellt werden kann, wird sich in den nächsten Monaten zeigen.