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Wichtige Fakten zum Umzug in die Schweiz
Ein Umzug in die Schweiz erfordert eine frühzeitige und strukturierte Planung. Aufenthaltsstatus, rechtliche Rahmenbedingungen und persönliche Voraussetzungen sind dabei entscheidende Faktoren. Wer die unterschiedlichen Bewilligungsarten und Zulassungsbedingungen kennt, schafft die Grundlage für einen reibungslosen Start und langfristige Sicherheit am neuen Wohnsitz.
To-dos für Zuziehende
1. Anmeldung bei der Wohngemeinde
Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft erfolgen. Erforderliche Unterlagen: Reisepass, Arbeitsvertrag oder Nachweis finanzieller Mittel, Mietvertrag/ Wohnsitznachweis und später Krankenkassenversicherungsnachweis. Bei Nicht-EU-Bürgern muss die Bewilligung vor Einreise genehmigt sein.
2. Gesuch für Familiennachzug beim Einwohneramt einreichen
Bei Nicht‑EU/EFTA unbedingt vor Einreise beantragen.
3. Abschluss einer Krankenkassenversicherung
Für alle Familienmitglieder innerhalb von drei Monaten.
4. Kinder an Schulen oder Kita anmelden
Öffentliche Schulen sind kostenlos und haben einen hohen Standard. Internationale Schulen haben oft Wartelisten und sollten frühzeitig kontaktiert werden.
5. Ausländischen Führerschein austauschen
Austausch muss innerhalb von 12 Monaten (je nach Kanton) erfolgen. Bei Autoimport erfolgt die Verzollung und Prüfung via MFK.
Bewilligungen
Unabhängig von der Bewilligungsart müssen bestimmte Aufenthaltsbedingungen erfüllt werden. Dazu gehören ausreichende finanzielle Mittel, die obligatorische Krankenversicherung sowie die Einhaltung der schweizerischen Gesetzgebung.
- Bewilligung L – Kurzaufenthalt
- Bewilligung B – Aufenthaltsbewilligung
Befristete Bewilligung; meist an Arbeitsverträge gebunden, aber auch für Familiennachzug oder Studierende erhältlich. - Bewilligung C – Niederlassungsbewilligung
Unbefristete Bewilligung; Meist nach fünf Jahren (EU/EFTA, Kanada, USA) oder zehn Jahren (Drittstaaten) ununterbrochenem Aufenthalt mit B Bewilligung und guter Integration erhältlich.
Für EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger sind die Bedingungen einfach. In der Regel erhalten sie eine Aufenthaltsbewilligung, wenn sie in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder ihre finanzielle Unabhängigkeit nachweisen können.
Für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige gelten strengere Anforderungen. Eine Aufenthaltsbewilligung setzt in der Regel eine qualifizierte Erwerbstätigkeit, ein erhebliches wirtschaftliches Interesse oder – in bestimmten Fällen – eine Pauschalbesteuerungsvereinbarung mit dem Ansässigkeitskanton voraus. Die Bewilligungen sind kontingentiert und an spezifische Voraussetzungen geknüpft.
Zentrale Fakten der Schweiz
- Eines der politisch stabilsten Länder weltweit
- Regelmässig unter den Top-Ländern in Bezug auf Lebensqualität
- Stabiles Rechtssystem und starker Schutz von Privateigentum
- Stabile Währung (CHF) und solide Finanzinfrastruktur
- Hohe persönliche Sicherheit
- International ausgerichtetes Bildungsangebot
- Wettbewerbsfähige Steuerlandschaften in mehreren Kantonen
- Ausgeprägter Datenschutz
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Peter Vangehr
Chief Executive Officer VP Bank (Schweiz) AG
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