Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Offenlegungen betreffend die Verordnung (EU) 2019/2088

Änderungsübersicht gemäss Art.12 (EU) 2019/2088

Datum

Artikel

Erklärung der Änderungen

10.03.2022

Art.3 (EU)/ 2019/2088

Erstpublikation

10.03.2022

Art.5 (EU)/ 2019/2088

Erstpublikation

01.08.2022 Art. 3 (EU)/2019/2088 Aktualisierung der Ausführungen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren aufgrund der
Delegierten Richtlinie (EU) 2021/1270 zur Änderung der Richtlinie 2010/43/EU (in Bezug auf OGAW) sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1255 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 (im Hinblick auf die Verwalter alternativer Investmentfonds)
01.01.2023   Art. 4 (EU)/ 2019/2088

Aktualisierung der Ausführungen zur Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Ebene der VP Fund Solutions

11.10.2023 European ESG Template (EET) Erstpublikation des European ESG Template (EET)

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen (Art. 3)

Offenlegung gemäss Artikel 3 der Verordnung (EU) 2019/2088

Einleitung

Die vorliegenden Informationen sollen einen Überblick darüber geben, wie die VP Fund Solutions Nachhaltigkeitsrisiken definiert, berücksichtigt und wie diese in Investitionsentscheidungsprozesse integriert werden.

Nachhaltigkeitskriterien

Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist definiert als ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt (E), Soziales (S) oder Unternehmensführung (G), dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Grundsätzlich ist zu beachten, dass Nachhaltigkeitsrisiken keine eigenständige Risikokategorie abbilden, sondern unter die bereits bestehenden, klassischen Risikoarten subsumiert werden. Nachhaltigkeitsrisiken können somit sowohl auf Unternehmensebene negative Auswirkungen auf den künftigen Geschäftsgang haben, wie auch den Wert von Investitionen innerhalb der verwalteten Fonds reduzieren.

Berücksichtigung bei Investitionsentscheidungsprozessen

Nachhaltigkeitsrisiken werden im vom Gesetz geforderten Umfang und im Rahmen der jeweils anwendbaren Anlagepolitik der Fonds berücksichtigt. Die Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungen einbezogen werden, wird in den vorvertraglichen Dokumenten der jeweiligen Fonds ausgeführt.

Berücksichtigung bei den VP Bank Fonds

Bei den VP Bank Fonds orientiert sich die VP Fund Solutions im Rahmen der jeweiligen Anlagepolitik des Fonds an der Nachhaltigkeitsstrategie der VP Bank Gruppe (https://www.vpbank.com/en/private-clients/investing/sustainable-investing-vp-bank).

Im Rahmen der jeweiligen Anlagepolitik der Fonds werden Investitionen ausgeschlossen, die ein unannehmbar hohes Nachhaltigkeitsrisiko darstellen. Die Investitionen müssen Mindestkriterien in den folgenden drei Bereichen erfüllen: ESG-Rating, Geschäftstätigkeiten und Geschäftspraktiken. Investitionen, die diese Mindestkriterien nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die Informationen für diese Bewertung werden von einem externen ESG-Datenanbieter bereitgestellt. Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung der Anforderungen:

 

ESG-Rating

Das ESG-Rating besteht aus den wichtigsten ESG-Faktoren für jede Branche. Die Ratings reichen von AAA (beste Bewertung) bis CCC (schlechteste Bewertung) im Vergleich zu Branchenkonkurrenten. Die beiden niedrigsten Ratingstufen B und CCC werden ausgeschlossen. Bei Fonds und ETFs von Drittanbietern wird ein Mindestmass an Abdeckung durch MSCI verlangt und nur eine begrenzte Anzahl von Anlagen mit B und CCC-Rating zugelassen. Die zulässigen Schwellenwerte hängen von der Region und ihrer Struktur ab.

 

Geschäftspraktiken

Geschäftspraktiken beziehen sich auf das Verhalten von Unternehmen. VP Fund Solutions orientiert sich an drei international anerkannten Standards: "UN Global Compact", "UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte" und "Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)". Es werden Aktien und Anleihen von Unternehmen ausgeschlossen, die gegen diese internationalen Standards verstossen oder eine "sehr schwerwiegende" Kontroverse haben, die von MSCI festgestellt wurde. Bei Drittfonds und ETF-Empfehlungen kann es einen sehr geringen Anteil an Anlagen mit Verstössen gegen internationale Standards und "sehr schwerwiegenden" Kontroversen geben.

 

Geschäftstätigkeit

Die Geschäftstätigkeit bezieht sich auf die Produkte und Dienstleistungen, die ein Unternehmen anbietet. "Kritische" Geschäftsbereiche sind Tabak, Glücksspiele, thermische Kohle, nukleare und kontroverse Waffen. Es werden Unternehmen ausgeschlossen, die ihre Einnahmen aus diesen kritischen Geschäftsbereichen über den festgelegten Schwellenwerten hinaus erzielen. Drittfonds und ETF können einen sehr geringen Anteil von Unternehmen enthalten, die in als "kritisch" eingestuften Bereichen tätig sind.

 

Bewertungsumfang

Die Bewertung des Nachhaltigkeitsrisikos wird für alle Finanzprodukte durchgeführt, es sei denn, sie werden nicht als Investitionen oder Finanzinstrumente angesehen oder stellen lediglich ein wirtschaftliches Risiko dar. Dazu gehören:

  • Bargeldprodukte (Geldmarkt/Kredit, Limite, Saldo, Geldmarkteinlage)
  • Forwards, Options, Futures

 

Wie dies angewendet wird

Die oben genannten Kriterien werden in relevante Investitionssysteme und -prozesse implementiert. Die Investitionen werden laufend überwacht, um sicherzustellen, dass die Kriterien erfüllt sind.

Berücksichtigung auf Unternehmensebene

Um eine adäquate Identifizierung, Überwachung, Steuerung und Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken gewährleisten zu können, berücksichtigt VP Fund Solutions Nachhaltigkeitsrisiken gesamtheitlich in ihrem Geschäftsmodell, ihrer Strategie, der Governance sowie innerhalb ihres Risikomanagementprozesses. Nachhaltigkeitsrisiken werden analysiert, dokumentiert und allfällige notwendige Handlungsoptionen daraus abgeleitet.

Stellungnahme zum Umgang mit nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (Art. 4)

Keine Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Auf Ebene des Unternehmens macht die VP Fund Solutions von ihrem Wahlrecht nach Artikel 4 Absatz 1 (b) der SFDR Gebrauch und berücksichtigt derzeit keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, da aufgrund des Geschäftsmodells vielfach der Anlageentscheid an Dritte delegiert wird und die für die Erstellung benötigte Datenqualität und -quantität je nach Assetklasse variiert. VP Fund Solutions beabsichtigt das weitere Vorgehen der Branche genau zu beobachten und ihren Ansatz zu gegebener Zeit zu aktualisieren, wenn sich die Position weiterentwickelt und weitere regulatorische Leitlinien zur Verfügung gestellt werden.

Ob und wenn ja wie auf Ebene eines Finanzprodukts die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden, richtet sich nach den Angaben in den vorvertraglichen Informationen und der periodischen Berichterstattung des jeweiligen Finanzproduktes.

Vergütungspolitik (Art. 5)

Zur Offenlegung nach Artikel 5 Verordnung (EU) 2019/2088 hinsichtlich der Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken wird auf die Vergütungspolitik der VP Fund Solutions verwiesen.

European ESG Template (EET)

Das European ESG Template (EET) ist eine standardisierte Vorlage, die den Austausch von ESG-bezogenen Daten im Zusammenhang mit Finanzprodukten vereinheitlicht und die Einhaltung regulatorischer Vorgaben unterstützt. Die Datenvorlage ermöglicht den Anbietern von Fonds und strukturierten Produkten ihrer Meldepflicht gemäß SFDR nachzukommen.

Das EET wird von FinDatEx (Financial Data Exchange Templates) vorangetrieben. FinDatEx ist eine gemeinsame Struktur, die von Vertretern des europäischen Finanzdienstleistungssektors mit dem Ziel gegründet wurde, Standardisierungsarbeiten zu koordinieren, zu organisieren und durchzuführen.

Nachfolgend finden Sie unser aktuellstes EET-Reporting.

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