Stimmrechtsausübung
 

Mitwirkung und Stimmrechtsausübung

Die Stimme der Aktionäre

 
Die Stimmrechte verleihen den Aktionären das Recht, an Generalversammlungen teilzunehmen und sich am Entscheidungsprozess in Zusammenhang mit bedeutenden Unternehmensfragen zu beteiligen.

Weiteres zur Mitwirkung und Stimmrechtsausübung - VP Fund Solutions (Liechtenstein) AG

Rechtlicher Rahmen

Die VP Fund Solutions (Liechtenstein) AG (im Folgenden "VPFLI") ist eine Verwaltungsgesellschaft für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) nach liechtensteinischem Recht. Sie ist eine Tochtergesellschaft die VP Bank AG. In Übereinstimmung mit gesetzlichen Anforderungen (1), verfügt die VPFLI eine Stimmrechts- und eine Mitwirkungspolitik, welche die Ausübung der Stimmrechte im Interesse der Fonds und ihrer Anleger sowie die Förderung ihres langfristigen Engagements sicherstellt.

Umfang und Ziel

Dieses Dokument (im Folgenden "Richtlinie") beschreibt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, allgemein das Abstimmungsverhalten der VPFLI bei Haupt- bzw. Generalversammlungen sowie das Mitwirkungsverhalten ("Engagement").

Die Stimmrechtspolitik definiert die Ausübung der Anleger- und Gläubigerrecht, welche mit den von den Fonds verwalteten Vermögenswerten verbunden sind. Zudem enthält sie angemessene und wirksame Strategien, wann und wie potenzielle Stimmrechte ausgeübt werden.

Die Mitwirkungspolitik zielt darauf ab, das Engagement der Fonds und ihrer Anleger als Aktionäre der Investitionen zu stärken.

Die vorliegende Richtlinie verbindet die Stimmrechts- und Mitwirkungspolitik, da die Mitwirkung der Aktionäre insbesondere durch die Abstimmung des Stimmrechts bei Haupt- bzw. Generalversammlungen von Aktiengesellschaften erfolgt.

Sofern eine Mitwirkung oder Abstimmung nicht gesetzlich erforderlich ist, findet diese Richtlinie keine Anwendung. So erfolgt beispielsweise keine Mitwirkung bei Aktiengesellschaften, welche nicht im EWR börsenkotiert sind.

Stimmrechtspolitik

Die Stimmrechte für die Fonds können entweder (1.) direkt durch VPFLI oder (2.) durch Delegation an einen Dritten, wie an den Portfoliomanager oder an einen Stimmrechtsberater(1), ausgeübt werden.

  1. Direkte Ausübung der Stimmrechte

VPFLI erhält von der Verwahrstelle oder einem Delegationsnehmer des Fonds Benachrichtigungen über Unternehmensereignisse ("Corporate Actions"), einschliesslich bevorstehender Hauptversammlungen, in Bezug auf die vom jeweiligen Fonds gehaltenen Vermögenswerte. Führt die Analyse der Mitteilung zur Entscheidung die Stimmrechte wahrzunehmen, übermittelt die VPFLI ihre Abstimmung an die Verwahrstelle des Fonds beziehungsweise bevollmächtigt einen Dritten zur Stimmrechtsausübung (bei nicht börsenkotierten Beteiligungspapieren).

  1. Delegation an eine dritte Partei

VPFLI erhält von der Verwahrstelle des Fonds Benachrichtigungen über Unternehmensereignisse ("Corporate Actions"), einschliesslich bevorstehender Hauptversammlungen, in Bezug auf die vom jeweiligen Fonds gehaltenen Vermögenswerte. Sofern die Vermögensverwaltung des Fonds an einen Portfoliomanager delegiert wurde, erhält dieser die Informationen von der Verwahrstelle. Der Portfoliomanager analysiert die Informationen und entscheidet, ob eine Abstimmung im Interesse des Fonds ist. Zur Abstimmung bereitet er seine Entscheidung vor und übermittelt sie an die Verwahrstelle des Fonds.

Wenn VPFLI die Vermögensverwaltung des Fonds selbst ausübt, delegiert sie die Abstimmung bei den Haupt- bzw. Generalversammlungen an einen Stimmrechtsberater (2). Dieser erhält die Informationen über die Ereignisse von der Verwahrstelle des Fonds übermittelt und nimmt seine Entscheidung über eine Schnittstelle mit der Verwahrstelle vor.

Abstimmungsumfang

Die Entscheidung, ob ein Stimmrecht ausgeübt oder davon abgesehen wird, beruht auf folgenden Prinzipien

  • Kosten-Nutzen-Analyse: Bei der Entscheidung für oder gegen die Ausübung von Stimmrechten wägt die VPFLI Kosten und Nutzen ab. Wenn die Ausübung der Stimmrechte nicht als im Interesse der Anleger erachtet werden, z.B. aufgrund unverhältnismässiger Kosten oder unverhältnismässigen Aufwands, verzichtet VPFLI auf die Ausübung der Stimmrechte
  • Gesamtvermögen des Fonds: Falls der Wert der mit Stimmrechten verbundenen Vermögenswerte im Vergleich zum Gesamtvermögen des investierenden Fonds irrelevant ist, wird VPFLI keine Stimmrechte ausüben
  • Darüber hinaus werden die Stimmrechte nicht ausgeübt, wenn die von der VPFLI verwalteten Fonds einen konsolidierten Stimmrechtsanteil von weniger als 1% an einer Gesellschaft haben
Abstimmungsgrundsätze und Ziele

Bei der Vorbereitung und Ausübung der Stimmrechte werden folgende Abstimmungsgrundsätze und Ziele verfolgt:

  • Schaffung einer langfristigen und risikobereinigten Investitionsrendite für den verwalteten Fonds
  • Unabhängige Ausübung der Stimmrechte im Interesse des Fonds und dessen Anleger
  • Ausübung der Stimmrechte in Übereinstimmung mit der Anlagestrategie des Fonds
  • Vermeidung bzw. Überwachung von potenziellen oder tatsächlichen Interessenkonflikten

Berücksichtigen die verwalteten Fonds ökologische und soziale Aspekte oder verfolgen sie ein nachhaltiges Anlageziel, werden darüber bei der Vorbereitung und/oder Ausübung von Stimmrechten bestimmte Umwelt-, Sozial- und Corporate Governance Prinzipien (ESG Prinzipien) in Bezug auf die Beteiligungsunternehmen beachtet. Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist als ökologisches, soziales oder lenkungsbedingtes Ereignis oder als entsprechender Zustand definiert, dessen Eintreten tatsächliche oder potenzielle materielle negative Auswirkungen auf den Wert des Fonds haben kann.

Mitwirkungspolitik

Der Begriff „Engagement“ steht als Sammelbegriff für Unternehmensdialoge und Stimmrechtsausübung. Die VPFLI fördert ein langfristiges Engagement der Fonds, welche in EWR-börsenkotierte Aktiengesellschaften investiert sind, indem sie dabei folgende Handlungen ausüben kann:

  • Überwachung der Gesellschaften, in welche die Fonds investiert sind, hinsichtlich wichtiger Angelegenheiten
  • Führung von Dialogen mit den Gesellschaften, in welche die Fonds investiert sind
  • Ausübung von Stimmrechten und anderen mit Aktien verbundenen Rechten
  • Zusammenarbeit mit anderen Aktionären
  • Kommunikation mit einschlägigen Interessenträger (Stakeholder) der Gesellschaften, in welche die Fonds investiert sind  
  • Handhabung von tatsächlichen und potenziellen Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Mitwirkung
Überwachung der Gesellschaften

Die Gesellschaften, in welche die Fonds investiert haben, werden von der VPFLI insbesondere in Bezug auf Strategien, finanzielle und nicht finanzielle Leistungen sowie Risiken, Kapitalstrukturen und schliesslich soziale und ökologische Auswirkungen sowie Corporate Governance (ESG-Kriterien) überwacht.

Als Bestandteil des Investmentprozesses verfolgt VPFLI die Entwicklungen der Portfoliogesellschaften aktiv und mit aller Sorgfalt.

Die laufende Analyse umfasst sowohl Marktdaten (generelle Markt- und Kursentwicklung), die regelmäßige Berichterstattung der Portfoliogesellschaften (Jahresabschlüsse und weitere Publikationen) und ESG-relevante Entwicklungen. Die Analyseergebnisse werden laufend innerhalb der verantwortlichen Investmentteams diskutiert.

Die in den Anwendungsbereich der Mitwirkungspolitik fallenden Fonds sind auf der ProxyExchange-Plattform von Institutional Shareholder Services Inc. (ISS) vollständig hinterlegt. Die verantwortlichen Portfolio Manager werden über anstehende Hauptversammlungen sowie die Abstimmungspunkte automatisch informiert, sodass eine fristgerechte Ausübung der Stimmrechte erfolgt. Jeder Abstimmung geht eine sorgfältige Analyse der Abstimmungspunkte voraus, die sich grundsätzlich an den Empfehlungen von ISS orientieren. ISS generiert entsprechend im Voraus definierten Kriterien automatisierte Abstimmungen. Diese Abstimmungsvorschläge können von VPFLI manuell überschrieben werden.

Dialog mit den Gesellschaften

In der Regel erfolgt kein Dialog mit den Gesellschaften, da der Anteil am Grundkapital der jeweiligen Aktiengesellschaften meist nicht wesentlich ist.

Ausübung von Stimmrechten und anderen damit verbundenen Rechten

Für die Ausübung der Stimmrechte wird auf die Stimmrechtspolitik verwiesen.

Zusammenarbeit mit anderen Aktionären

In der Regel erfolgt keine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären, da der Anteil am Grundkapital der jeweiligen Aktiengesellschaften meist nicht wesentlich ist.

Kommunikation mit einschlägigen Interessenträger

In der Regel erfolgt keine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären, da der Anteil am Grundkapital der jeweiligen Aktiengesellschaften meist nicht wesentlich ist.

Handhabung von Interessenkonflikten

Potenzielle oder tatsächliche Interessenkonflikte, die bei der Mitwirkung an den Gesellschaften auftreten können, werden von VPFLI überwacht und fallen unter die Richtlinie zu Interessenkonflikten.

 

1 Artikel 37 Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 sowie Artikeln 367h bis 367l des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR)

2 Zukünftig: Institutional Shareholder Services (ISS)

Weiteres zur Stimmrechtsausübung - VP Fund Solutions (Luxembourg) SA

Die Stimmrechte verleihen den Aktionären das Recht, an Jahresgeneralversammlungen und ausserordentlichen Generalversammlungen teilzunehmen und sich am Entscheidungsprozess in Zusammenhang mit bedeutenden Unternehmensfragen zu beteiligen.

Da die einzelnen Positionen der Fonds, die VP Fund Solutions (Luxembourg) SA («VP Fund Solutions») als Verwaltungsgesellschaft gewählt haben, relativ klein sind, wird VP Fund Solutions die Stimmrechte in Verbindung mit ihren Anlagen nicht ausüben und das Recht zur Ausübung dieser Stimmrechte auch nicht an eine andere Partei delegieren. Auf gebührend begründete Empfehlung eines Fondsmanagers kann VP Fund Solutions jedoch die Stimmrechte des betreffenden Fonds ausüben oder einen Vertreter mit der Ausübung der Stimmrechte innerhalb der von VP Fund Solutions definierten Grenzen beauftragen.

Die Stimmrechtsausübung wird durch die Depotbank des betreffenden Fonds zusammen mit einer spezialisierten Drittpartei organisiert, welche die Stimmen gemäss einem Standardverfahren abgibt. Aus Gründen der Transparenz und zur Information der Anleger werden die beauftragten Fondsmanager die Stimmabgabe mit entsprechenden Dokumenten belegen.

Auf Antrag der Anleger eines Fonds wird VP Fund Solutions kostenlos eine Kurzbeschreibung der Stimmrechtsstrategie abgeben und Details über das Vorgehen in Zusammenhang mit dieser Strategie vorlegen.

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