Legal
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Auf der sicheren Seite
In jedem Land, in dem die VP Bank Gruppe tätig ist, werden unsere Geschäfte durch die zuständigen lokalen Behörden überwacht. Unsere Aufgabe ist es, im Dienst unserer Kundinnen und Kunden jederzeit für rechtskonforme Dienstleistungen zu sorgen. Auch wenn sich die Marktregulierungen laufend ändern, können wir dank unserer dynamischen Strukturen und Massnahmen jederzeit flexibel auf diese Entwicklungen reagieren.
Als internationaler Finanzdienstleister mit Sitz in Liechtenstein unterstehen wir folgenden Institutionen:
Zuständigkeiten
Relevante Gesetze und Verordnungen
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hat die VP Bank insbesondere folgende liechtensteinischen Gesetze und die daraus abgeleiteten Verordnungen zu beachten:
- Gesetz über die Banken und Wertpapierfirmen (Bankengesetz; BankG)
- Gesetz über die zusätzliche Beaufsichtigung von Unternehmen eines Finanzkonglomerats
(Finanzkonglomeratsgesetz; FKG) - Gesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Banken und Wertpapierfirmen (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz; EAG)
- Gesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz; SAG)
- Gesetz über berufliche Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung (Sorgfaltspflichtgesetz; SPG)
- Zahlungsdienstegesetz (ZDG)
- Gesetz über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen (Finalitätsgesetz)
- Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (EWR-Marktmissbrauchsverordnung-Durchführungsgesetz; EWR-MDG)
- Gesetz über die Offenlegung von Informationen betreffend Emittenten von Wertpapieren
(Offenlegungsgesetz; OffG) - Investmentunternehmensgesetz (IUG)
- Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG)
- Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG)
- Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR)