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Rechtskonforme Finanzdienstleistungen



Die VP Bank hat gruppenweit verbindliche Compliance-Standards definiert und in einem Manual zusammengefasst. Die Standards schaffen einheitliche Rahmenbedingungen zur Gewährleistung einer einwandfreien Geschäftstätigkeit.



Die Verwaltungs- und Privat-Bank Aktiengesellschaft (VP Bank), Vaduz, ist als Aktiengesellschaft gemäss liechtensteinischem Recht konstituiert. Sie ist die Muttergesellschaft der VP Bank Gruppe. Die zuständige Aufsichtsbehörde im Land ihres Hauptsitzes ist die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA).

Da die Inhaberaktien der Muttergesellschaft an der SIX Swiss Exchange kotiert sind, untersteht die VP Bank auch den Reglementen, welche die SIX aufgrund des Schweizerischen Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel von 1995 und der dazugehörigen Verordnungen erlässt.

Die Geschäfte der VP Bank Gruppe werden in jedem Land, in dem sie über Tochtergesellschaften, Vermögensverwaltungsgesellschaften oder Repräsentanzen verfügt, durch die zuständigen Behörden überwacht.


Allgemeines



Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, dem Angebot von Finanzdienstleistungen, hat die VP Bank unter anderem die folgenden Gesetze und die daraus abgeleiteten Verordnungen zu beachten:






Bindende Gesetzgebungen


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Liechtensteinisches Gesetz über die Banken und Wertpapierfirmen (Bankengesetz, BankG)

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Verordnung über die Banken und Wertpapierfirmen (BankV)

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Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID)

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Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Finanzgesellschaften (ERV)

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Gesetz über berufliche Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung (Sorgfaltspflichtgesetz, SPG)

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Geldwäschereiartikel des liechtensteinischen Strafgesetzbuches







Rechtsgrundlagen und daraus abgeleitete Verordnungen


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Zahlungsdienstegesetz (ZDG)

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Gesetz über Investmentunternehmen (IUG)

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Gesetz über die zusätzliche Beaufsichtigung von Unternehmen eines Finanzkonglomerats (Finanzkonglomeratsgesetz; FKG)

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Gesetz über die Offenlegung von Informationen betreffend Emittenten von Wertpapieren (Offenlegungsgesetz; OffG)

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Wertpapierprospektgesetz (WPPG)

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Gesetz gegen Marktmissbrauch im Handel mit Finanzinstrumenten (Marktmissbrauchsgesetz; MG)

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Gesetz betreffend Übernahmeangebote (Übernahmegesetz; ÜbG)

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Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR)



Neue Steuergesetzgebung in Liechtenstein



Das Liechtensteinische Parlament – der Landtag – hat am 23. September 2010 der Regierungsvorlage für eine umfassende Steuergesetzreform zugestimmt. Diese trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Das neue Steuersystem mindert die Belastung von natürlichen und juristischen Personen, ist einfach und transparent und fördert die Standortattraktivität.

Es erfüllt die Anforderungen an eine international kompatible und europarechtskonforme Gesetzgebung. Die wichtigsten Regelungen in Kürze:






Besteuerung natürlicher Personen:



In Liechtenstein steuerpflichtige natürliche Personen unterliegen weiterhin der Vermögens- und Erwerbssteuer. Der steuerbare Ertrag wird durch einen pauschalen Satz aufgrund des Gesamtvermögens ermittelt. Diesen Satz legt der Landtag jährlich neu fest; für das Jahr 2011 beträgt er 4 Prozent. Mit dieser Berechnung wird gleichzeitig die bisherige Kapitalgewinnsteuer abgeschafft. Der neu eingeführte siebenstufige Steuertarif ersetzt den bisher vergleichsweise komplex ausgestalteten Progressionszuschlag. Alleinerzieher- sowie Verheiratetenabzüge werden durch erhöhte Abzugs- und Freibeträge ersetzt.






Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer:



Mit der Steuerreform wird die Mehrfachbelastung desselben Steuersubstrates aufgehoben. Generell soll das erzielte Einkommen über den Lebenszyklus nur einmal besteuert werden. Für natürliche Personen entfallen somit Erbschafts und Schenkungssteuern.






Besteuerung liechtensteinischer Unternehmen:



Das neue Steuergesetz eröffnet den Unternehmen bessere Möglichkeiten, sich zu restrukturieren und auf den globalen Wettbewerb einzustellen. Mit der neu eingeführten «Flat Rate» von 12.5 Prozent werden künftig alle Unternehmen gleich besteuert. Die Mindestertragssteuer beträgt CHF 1'200. Auf diesen Mindestsatz ist die ordentliche Ertragsbesteuerung für nicht wirtschaftlich tätige Gesellschaften begrenzt. In das Gesetz wurden auch Bestimmungen über die Gruppenbesteuerung aufgenommen.






Abschaffung der Coupon- und Kapitalsteuer:



Bei den juristischen Personen werden die Couponsteuer und die Kapitalsteuer
abgeschafft. In den ersten zwei Jahren nach Inkrafttreten des neuen Steuergesetzes besteht die Möglichkeit, die Altreserven zu einem verminderten Satz von 2 Prozent abzurechnen.






Besteuerung von Privatvermögensstrukturen:



Das Steuergesetz sieht vor, dass vermögende Privatpersonen juristische Personen dazu nutzen können, Teile ihres Vermögens in einer selbständigen Privatvermögensstruktur (PVS) zu verwalten. Voraussetzung ist, dass diese PVS ausschliesslich vermögensverwaltend tätig sind und keine andere wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Die FTA-Überwachungsbehörde ESA hat die Bestimmungen im neuen Liechtensteiner Steuergesetz über Privatvermögensstrukturen als EWRkonform qualifiziert und damit auf europäischer Ebene bestätigt.






Philanthropie:



Wie nach geltendem Recht werden juristische Personen von den Steuern befreit, sofern sie ausschliesslich
gemeinnützige Zwecke verfolgen. Nun wird der gleiche Gemeinnützigkeitsbegriff sowohl im Zivil- als auch im Steuerrecht verwendet, was ein vereinfachtes Verfahren gewährleistet.


Ausblick



Im Jahr 2011 steht in Liechtenstein eine Totalrevision des Gesetzes über Investmentunternehmen (IUG) an. Im internationalen Umfeld zeichnen sich neue Regulierungen ab:

Die Financial Action Task Force (FATF) will den Vortatenkatalog für Geldwäscherei um bestimmte Steuerdelikte ausweiten, und der Foreign Account Tax Compliance Act (Fatca) der USA bezweckt eine strikte Umsetzung der US-Steuergesetze für Vermögenswerte im Ausland. Fatca wird zwar erst im Jahr 2013 in Kraft treten, erfordert jedoch bereits im Vorfeld aufwendige Abklärungen.


VP Bank und Legal & Compliance



Die strikte Einhaltung der bindenden Gesetzgebungen weltweit garantiert, dass die
VP Bank Gruppe ihre Dienstleistungen im höchsten Masse rechtskonform erfüllt.





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Verwaltungs- und Privat-Bank Aktiengesellschaft

Aeulestrasse 6

9490 Vaduz

Liechtenstein


Tel +423 235 66 55
Fax +423 235 65 00

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