Die VP Bank hat gruppenweit verbindliche Compliance-Standards definiert und in einem Manual zusammengefasst. Die Standards schaffen einheitliche Rahmenbedingungen zur Gewährleistung einer einwandfreien Geschäftstätigkeit.
Die Verwaltungs- und Privat-Bank Aktiengesellschaft (VP Bank), Vaduz, ist als Aktiengesellschaft gemäss Liechtensteinischem Recht konstituiert. Sie ist die Muttergesellschaft der VP Bank Gruppe. Die zuständige Aufsichtsbehörde im Land ihres Hauptsitzes ist die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA).
Da die Inhaberaktien der Muttergesellschaft an der SIX Swiss Exchange kotiert sind, untersteht die VP Bank auch den Reglementen, welche die SIX aufgrund des Schweizerischen Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel von 1995 und der dazugehörigen Verordnungen erlässt.
Die Geschäfte der VP Bank Gruppe werden in jedem Land, in dem sie über Tochtergesellschaften, Vermögensverwaltungsgesellschaften oder Repräsentanzen verfügt, durch die zuständigen Behörden überwacht.
Bindende Gesetzgebungen
Liechtensteinisches Gesetz über die Banken und Wertpapierfirmen (Bankengesetz, BankG)
Verordnung über die Banken und Wertpapierfirmen (BankV)
Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID)
Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Finanzgesellschaften (ERV)
Gesetz über berufliche Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung (Sorgfaltspflichtgesetz, SPG)
Geldwäschereiartikel des liechtensteinischen Strafgesetzbuches
Rechtsgrundlagen und daraus abgeleitete Verordnungen
Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
Übernahmegesetz (ÜbG)
Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR)
Finanzkonglomeratsgesetz (FKG)
Gesetz über Investmentunternehmen (IUG)
Gesetz über die Offenlegung von bedeutenden Beteiligungen an einer börsenkotierten Gesellschaft (Offenlegungsgesetz)
Gesetz über die Ausführung von Überweisungen
Gesetz vom 24. November 2006 gegen Marktmissbrauch im Handel mit Finanzinstrumenten (Marktmissbrauchsgesetz; MG)
EU-Zinsbesteuerung
Das Abkommen über die EU-Zinsertragsbesteuerung wird seit 1. Juli 2005 angewendet. Liechtenstein erhebt von Personen, die ihren Wohnsitz in der EU haben, eine Zahlstellensteuer auf Zinserträge. Das Bankkundengeheimnis bleibt mit dieser Lösung in vollem Umfang gewahrt. Der Satz des Steuerrückbehalts beträgt seit 1. Juli 2008 20 Prozent.
LIFT
Der Liechtenstein Investment Fund Think-Tank (LIFT) ist ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen den Liechtensteinischen Behörden und den entsprechenden Finanzverbänden. Er analysiert Vorgänge auf politischer und wirtschaftlicher Ebene im In- und Ausland und unterbreitet Lösungsvorschläge.
MiFID
Liechtenstein hat die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive; MiFID) in die nationale Gesetzgebung übernommen. Diese Harmonisierung der Rechtsgrundlagen erlaubt es der VP Bank, ihre Wertpapierdienstleistungen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) anzubieten.
Basel II
Als Mitglied des EWR hat Liechtenstein mit der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Finanzgesellschaften (Eigenmittelverordnung; ERV) die neuen Vorschriften in nationales Recht übernommen.
VP Bank und Legal & Compliance
Die strikte Einhaltung der bindenden Gesetzgebungen weltweit garantiert, dass die VP Bank Gruppe ihre Dienstleistungen im höchsten Masse rechtskonform erfüllt.