DE

EN

Gruppe








Lokale Websites


Icon Gruppe Folgeseite










Privatkunden




Intermediäre




Fund Solutions




EcoView




Medien




Investoren




Über uns






Karriere




VP Bank Kennzahlen




Corporate Governance




Konzernstruktur



Kapitalstruktur



Mitwirkungsrechte



Entschädigungen



Revisionsstelle




Organisation Gruppe




Politik & Strategie




Legal & Compliance




Risikomanagement




Engagement




Geschichte






Entschädigungen




Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen


Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme



Der Verwaltungsratsausschuss schlägt dem Verwaltungsrat in seiner Funktion als Nomination & Compensation Committee, dem ausschliesslich unabhängige Mitglieder des Verwaltungsrates angehören, die Grundsätze und Reglemente für die Entschädigung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung sowie die Höhe der Entschädigungen für die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung vor.

Der Verwaltungsrat genehmigt diese Grundsätze und Reglemente und setzt die Höhe der Entschädigungen für sich und die Mitglieder der Geschäftsleitung fest.


Verwaltungsrat



Der Verwaltungsrat bezieht als Abgeltung für die ihm durch Gesetz und Statuten übertragenen Pflichten und Verantwortlichkeiten eine Entschädigung (Art. 20 der Statuten). Diese legt der Gesamtverwaltungsrat auf Vorschlag des Verwaltungsratsausschusses (in dessen Funktion als Compensation Committee) jedes Jahr neu fest.

Die Entschädigung an die Mitglieder des Verwaltungsrates ist abgestuft nach deren Funktion im Verwaltungsrat und in den Ausschüssen oder in anderen Gremien (z.B. Pensionskasse). Drei Viertel dieser Entschädigung erfolgen in bar, ein Viertel in Form von frei verfügbaren VP Bank Inhaberaktien.

Die Anzahl richtet sich nach dem Marktwert bei Erhalt. Bei der VP Bank bestehen keine Vereinbarungen über Abgangsentschädigungen mit den Mitgliedern des Verwaltungsrates.


Geschäftsleitung



Für die Geschäftsleitung und die zweite Führungsstufe besteht ein langfristigesund wertorientiertes Entlöhnungsmodell.

Die Entlöhnung der Geschäftsleitungbesteht grundsätzlich aus den folgenden drei Komponenten:




Icon Bullet


Einem fixen Basislohn, der vom Verwaltungsratsausschuss (Nomination & Compensation Committee) mit den einzelnen Mitgliedern der Geschäftsleitung vertraglich vereinbart wird. Zum Basislohn hinzuzurechnen sind anteilige Beiträge an die Kaderversicherung und an die Pensionskasse, die von der VP Bank bezahlt werden.




Icon Bullet


Einem variablen Leistungsanteil (Short-Term Incentive, STI), der von der jährlichen Wertschaffung der VP Bank Gruppe abhängt. Die Zuteilung erfolgt auf der Basis qualitativer individueller Kriterien und finanzieller Gruppenziele. Letztere werden mit rund zwei Dritteln gewichtet. Der STI wird jährlich in bar ausgerichtet.




Icon Bullet


Einer langfristigen, variablen Managementbeteiligung (Long-Term Incentive,LTI) in Form von Inhaberaktien der VP Bank. Als Grundprinzipien gelten die Wertschaffung (Economic Profit) und die langfristige Verpflichtung des Managements zu einer variablen Lohnkomponente in Form von Aktien. Die Anzahl der Aktien, die nach Ablauf der Laufzeit von drei Jahren ins Eigentum übergehen, ist direkt von der Entwicklung des Economic Profit der VP Bank Gruppe abhängig. Dieser berücksichtigt die Kapital- und Risikokosten.

Die Ziele werden auf der Grundlage einer Aussensicht festgelegt. Ausgangspunkt bildet hierbei die Zielrendite auf dem Marktwert. Je nach finanzieller Entwicklung werden somit mehr oder weniger Aktien ausgerichtet. Der Faktor bewegt sich zwischen mindestens 0.5 und höchstens 2.0. Die bei Planende in Aktien ausgerichtete geldwerte Leistung ist zudem vom Kurs der VP Bank Inhaberaktien abhängig. Die Inhaberaktien, die zur Bedienung des LTI-Beteiligungsplans benötigt werden, stammen entweder aus Beständen der VP Bank Gruppe oder werden an der Börse gekauft.



Der Verwaltungsrat legt jährlich die Planungsparameter des LTI für die nachfolgenden drei Jahre sowie die Höhe des STI fest. Im Programm 2010 bis 2012 wird bei Erreichung der Jahres- und der Dreijahresziele mit einem Zielbonus (LTI und STI) zwischen 60 und 85 Prozent des fixen Basislohns kalkuliert. Der im Jahre 2010 effektiv an die Geschäftsleitungsmitglieder vergütete variable Leistungsanteil betrug durchschnittlich weniger als 10 Prozent der Gesamtentschädigung.

Bei der VP Bank bestehen keine Vereinbarungen über Abgangsentschädigungen mit den amtierenden Mitgliedern der Geschäftsleitung.

Für die Ausgestaltung des Entlöhnungsmodells wurde ein externer Berater hinzugezogen, der über keine zusätzlichen Mandate bei der VP Bank Gruppe verfügt.


Transparenz der Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen von Emittenten mit Sitz im Ausland



Die VP Bank als eine Emittentin, deren Gesellschaftssitz nicht in der Schweiz ist, legt die Informationen über Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen im Sinne von Kap. 5.2 des Kommentars zur Corporate-Governance-Richtlinie vom 20. September 2007, das heisst analog Art. 663bbis des schweizerischen OR, offen.

Die Details sind im Finanzbericht, Einzelabschluss der Verwaltungs- und Privat-Bank Aktiengesellschaft, Vaduz, (Seite 166 f.) zu finden.




mehr Informationen







Icon Download


Entschädigungen an Organmitglieder 2010 (PDF, 79 KB)




Design Standorte Nebenspalte Flash Alternative

Peter Zweifel


Sicherheitsbeauftragter



Icon Link Blau


Begleiter auswählen

Icon Link Blau

Virtueller Besuch


Disclaimer

Impressum





Bitte lesen Sie die rechtlichen Hinweise (namentlich die Haftungs- und Zugangsbeschränkungen sowie den Risikohinweis), bevor Sie fortfahren.
© Copyright 2005 - 2011, Verwaltungs- und Privat-Bank AG - alle Rechte vorbehalten.

MwSt.-Nr. 51.263 – Reg.-Nr. FL-0001.007.080 - Clearing (SIC) 8805 - SWIFT: VPBVLI2X - Postkonto Nr. 90-8291-5




PDF Factsheet

Seite versenden

Seite drucken