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Aufhebung der Konzessions-Bindung

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1967

1967


Die Bindung der Bankkonzession an den Gründer und die zeitliche Begrenzung der VP Bank werden aufgehoben. Die Bank verpflichtet sich, mindestens 60 Prozent der Stimmrechte und 51 Prozent des Kapitals rechtlich und wirtschaftlich im Eigentum liechtensteinischer Staatsangehöriger zu belassen.
Das Fürstentum führt eine Couponsteuer ein (3 Prozent). Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG).


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