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VP BANK GRUPPE - Stellen & Karriere - VP Bank als Arbeitgeberin > Arbeitszeitmodelle

Unser Credo: Win-Win-Situation

Als Mitarbeitende wünschen Sie sich einen Vertrag, der Ihrer individuellen Situation Rechnung trägt. Auch wir als Arbeitgeber wahren unsere Interessen. Wenn beide Seiten von den gewünschten Vorteilen profitieren, dann ist das eine klare „Win-Win-Situation“. Und die streben wir an.

Je nach Stellenangebot und Arbeitsort bieten wir Ihnen folgende Arbeitszeitmodelle an:

Anstellungsformen

  • Teilzeitvertrag
    mit reduziertem Pensum (von 50 % bis 90 %)
    Die Arbeitszeit kann gleichmässig oder ungleichmässig auf die Woche verteilt sein.
  • Job-Sharing
    Beim Job-Sharing teilen sich zwei Personen eine Vollzeitstelle. Sie verpflichten sich zur gegenseitigen Stellvertretung (z.B. Ferien, Krankheit).
  • Jahresarbeitszeit (JAZ)
    Die Mitarbeitenden vereinbaren mit der Bank, wie viele Stunden sie bis Ende Jahr arbeiten wollen. Offen bleibt der Zeitpunkt des Einsatzes. Der Lohn wird regelmässig und monatlich ausbezahlt. Die JAZ-Pensen betragen in der Regel zwischen 30 % und 50 %.
  • Abrufvertrag
    Im Abrufvertrag bis zu einem Pensum von max. 20 % vereinbart die Bank mit den Mitarbeitenden, dass sie bei Bedarf eingesetzt werden können. Im Vertrag wird der Stundenlohn mit integriertem Ferienanspruch festgehalten. Der Einsatz wird mit dem entsprechenden Vorgesetzten vereinbart.
  • Zeitlich befristete Aushilfen
    Engpässe im Mitarbeiterbestand, ausserordentlicher Arbeitsanfall und andere Vorkommnisse erfordern zeitlich befristete Aushilfen. Die Verträge werden je nach Bedarf ausgestaltet.

Flexible Arbeitszeiten

  • Funktionale Arbeitszeiten
    Unsere Mitarbeitenden planen ihren Arbeitseinsatz verantwortungsbewusst in Abhängigkeit von den Erfordernissen ihrer Funktion. Wir kennen keine fix vorgeschriebenen Blockzeiten.
  • Ferien übertragen
    Nicht bezogene Ferientage können in begrenztem Umfang auf das folgende Kalenderjahr übertragen werden.
  • Flexible Pensionierung
    Ab einem Alter von 60 Jahren können die Mitarbeitenden ihre Pensionierung weitgehend flexibel gestalten, zum Beispiel durch ein Teilarbeitspensum als Übergangsregelung bis zur ordentlichen Pensionierumg mit 63 Jahren.


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