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Unser Credo: Win-Win-Situation Als
Mitarbeitende wünschen Sie sich einen Vertrag, der Ihrer individuellen Situation Rechnung trägt. Auch
wir als Arbeitgeber wahren unsere Interessen. Wenn beide Seiten von den gewünschten Vorteilen profitieren,
dann ist das eine klare „Win-Win-Situation“. Und die streben wir an.
Je
nach Stellenangebot und Arbeitsort bieten wir Ihnen folgende Arbeitszeitmodelle an:
Anstellungsformen - Teilzeitvertrag
mit reduziertem Pensum (von 50 % bis 90 %) Die
Arbeitszeit kann gleichmässig
oder ungleichmässig auf die Woche verteilt sein. - Job-Sharing
Beim
Job-Sharing teilen sich zwei Personen eine Vollzeitstelle. Sie verpflichten sich zur gegenseitigen Stellvertretung
(z.B. Ferien, Krankheit). - Jahresarbeitszeit
(JAZ)
Die
Mitarbeitenden vereinbaren mit der Bank, wie viele Stunden sie bis Ende Jahr arbeiten wollen. Offen
bleibt der Zeitpunkt des Einsatzes. Der Lohn wird regelmässig und monatlich ausbezahlt. Die JAZ-Pensen
betragen in der Regel zwischen 30 % und 50 %. - Abrufvertrag
Im
Abrufvertrag bis zu einem Pensum von max. 20 % vereinbart die Bank mit den Mitarbeitenden, dass sie
bei Bedarf eingesetzt werden können. Im Vertrag wird der Stundenlohn mit integriertem Ferienanspruch
festgehalten. Der Einsatz wird mit dem entsprechenden Vorgesetzten vereinbart. - Zeitlich
befristete Aushilfen
Engpässe im Mitarbeiterbestand,
ausserordentlicher Arbeitsanfall
und andere Vorkommnisse erfordern zeitlich befristete Aushilfen. Die Verträge werden je nach Bedarf
ausgestaltet.
Flexible Arbeitszeiten - Funktionale
Arbeitszeiten
Unsere Mitarbeitenden planen ihren Arbeitseinsatz
verantwortungsbewusst
in Abhängigkeit von den Erfordernissen ihrer Funktion. Wir kennen keine fix vorgeschriebenen Blockzeiten. - Ferien
übertragen
Nicht bezogene Ferientage können in begrenztem
Umfang auf das folgende
Kalenderjahr übertragen werden. - Flexible Pensionierung
Ab einem Alter von 60 Jahren können die Mitarbeitenden ihre Pensionierung weitgehend flexibel gestalten,
zum Beispiel durch ein Teilarbeitspensum als Übergangsregelung bis zur ordentlichen Pensionierumg mit
63 Jahren.
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